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Veranstaltungen

21.05.2012
Vortrag zum Thema Kommunalfinanzen im Rahmen des 1. PUBLICUS-Kongress 2012 Blickpunkt Kommune – Chancen und Risiken in Zeiten der Krise.

24.05.2012
Seminar Das Wettbewerbsrecht in der Praxis: Ausgewählte Fallgruppen

13.06.2012
Abfallforum 2012 9. Norddeutscher Abfalltag
Veranstaltung in Zusammenarbeit von Econum Unternehmensberatung GmbH und Ernst & Young GmbH

28.06.2012
Wind im Wald - Regionalplanung, Projektierung und Akzeptanz
"Der planungsrechtliche Rahmen von Wind im Wald Projekten," Vortrag von Frau Verena Rösner im Rahmen des Seminars des Bundesverbandes WindEnergie

Kartellrecht

Das Kartellrecht betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch den Mittelstand
und Unternehmen der öffentlichen Hand. Für Unternehmen aller Größenordnungen wurden die kartellrechtlichen Anforderungen in den letzten Jahren wesentlich verschärft. Die Schwerpunkte unserer Beratung im Kartellrecht sind:

Fusionskontrolle

  • Prüfung der Anmeldepflicht von Fusionen und Zusammenschlüssen
  • Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
    - beim Bundeskartellamt oder
    - bei der Europäischen Kommission und Begleitung des behördlichen Verfahrens
  • Koordinierung paralleler Zusammenschlusskontrollverfahren in mehreren
    Ländern
  • Beiladung von Wettbewerbern zu Zusammenschlusskontrollverfahren
  • Rechtsmittel gegen Freigabe- und Untersagungsverfügungen

Kooperation von Wettbewerbern

  • Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Wettbewerbern,
    z. B. von Einkaufsgemeinschaften etc.
    Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen,
    Spezialisierungsvereinbarungen

Vertriebskartellrecht

  • Kartellrechtskonforme Gestaltung von Vertriebssystemen
  • Ausgestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen etc.

Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

  • Vertretung von Beschuldigten/Betroffenen vor nationalen und europäischen
    Kartellbehörden und -gerichten in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
  • Vertretung in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen

Missbrauchskontrolle / Diskriminierungsverbot

  • Beurteilung des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung
  • Prüfung der Einhaltung der Verhaltensanforderungen für marktbeherrschende
    Unternehmen

Kartellrechts-Compliance

  • Aufdeckung kartellrechtlicher Risikopotenziale in Unternehmen
  • Etablierung eines präventiven Systems, um Kartellrechtsverstöße und
    Bußgeldrisiken zu vermeiden
  • Konzeption und Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen etc.